AVB

Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für Mietfahrzeuge der Firma Logitrans GmbH mit Sitz in CH-4106 Therwil Baselland. 

1. Mieter und Fahrer

Das Fahrzeug darf nur von den im Vertrag aufgeführten Personen gelenkt werden.  Juristische Personen können deren Mitarbeiter mit schriftlicher Bewilligung der Geschäftsleitung ermächtigen, das Mietfahrzeug zu lenken. Der Mieter muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Das Mietfahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren werden. Ausnahmen müssen von der Geschäftsleitung der Firma Logitrans GmbH schriftlich eingeholt und bewilligt werden. 

2. Fahrzeugübergabe

Der Mieter erhält von der Firma Logitrans GmbH ein sauberes, verkehrstüchtiges und voll getanktes Fahrzeug. Sollten dem Mieter Mängel auffallen, ist dieser verpflichtet, diese sofort dem Vermieter zu melden.  Sollte ein gebuchtes Fahrzeug nicht zur Verfügung stehen, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Entschädigung. 

3. Fahrzeugrückgabe

Der Mieter kann das Fahrzeug nach Absprache mit der Firma Logitrans GmbH zeitlich flexibel zurückgeben. Eine verspätete Rückgabe muss telefonisch mitgeteilt werden. Entsprechende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mieters. Sollte der Mieter mehr Kilometer gefahren sein als vertraglich vereinbart, gilt automatisch der nächste, höhere Tarif. Wird das Fahrzeug vom Mieter nicht genutzt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des abgemachten Tarifes. Der Mieter muss das Fahrzeug wieder vollgetankt zurückbringen. 

4. Preise

Es gelten die aktuellen Preise gemäß Preisliste.  

5. Verlängerung

Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur dann möglich, wenn das Fahrzeug an den Folgetagen frei ist. Sollte der Mieter das Fahrzeug nicht termingerecht zurückbringen, wird die Firma Logitrans GmbH die Polizei kontaktieren.  

6. Reservierungen

Reservierungen werden durch die Firma Logitrans GmbH per SMS bestätigt. Der Mieter kann die Fahrzeugreservation jederzeit stornieren. Ebenso kann der Vermieter die Reservation stornieren.  

7. Bezahlung

Der Mieter bezahlt die Fahrzeugmiete bei Fahrzeugübernahme. Schäden, Nachtanken, starke Verschmutzungen und Missachtung des Rauchverbotes werden dem Mieter in Rechnung gestellt. 

8. Treibstoffe

Der Diesel geht zu Lasten des Mieters. Alle Fahrzeuge werden mit vollem Tank geliefert und sollen vollgetankt wieder zurückgegeben werden. 

9. Fahrzeugnutzung

Bitte fahren Sie mit unseren Fahrzeugen vorsichtig. Es gilt ein striktes Rauchverbot in sämtlichen Fahrzeugen der Logitrans GmbH! Missachtungen des Rauchverbotes werden pauschal mit CHF. 300.- in Rechnung gestellt. Allfällige Reinigungskosten werden pauschal mit CHF. 100.- in Rechnung gestellt.  Die Betankung erfolgt ausschliesslich mit DIESEL. Fehltankungen und die damit verbundenen Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters. Bei aufleuchten von Warnlampen stoppen Sie das Fahrzeug und rufen den Vermieter an. Im Falle eines Unfalles füllen Sie ein europäisches Unfallprotokoll aus. Unterschreiben Sie nie eine Schuldanerkennung. Schäden am Fahrzeug dürfen nur durch die Firma Logitrans GmbH repariert werden. Einen Pannendienst darf ebenfalls nur durch die Firma Logitrans GmbH aufgeboten werden.  

10. Reifen

Schäden an Reifen und Räder während der Mietdauer gehen zu Lasten des Mieters. 

11. Pannen

Bei Pannen rufen Sie das Büro der Logitrans GmbH an. Wenn möglich wird dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung. 

12. Dokumente

Die Fahrzeugpapiere befinden sich im Fahrzeug. 

13. Haftungsausschluss der Vermieterin

Die Vermieterin lehnt ausdrücklich jede Haftung ab:

Wenn das Fahrzeug von einer Person gefahren wird, die nicht auf dem Vertrag aufgeführt ist.

Für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von Gepäck oder anderem Eigentum, das sich im Fahrzeug befindet oder im Laderaum mitgeführt wird.

Für Schäden durch falsche Behandlung des Mietfahrzeuges.

Für Schäden am Fahrzeug die auf ungenügend gesicherte Ladung zurückzuführen sind.

Für Schäden infolge Nichtbeachtung der Nutzlast. 

14. Versicherungen

Haftpflicht und Vollkasko

Jedes Fahrzeug ist Haftpflicht- und Vollkasko versichert. Der Selbstbehalt geht zu Lasten des Mieters. Der Mieter haftet pro Fall und Schaden jeweils mit dem im Vertrag abgemachten Selbstbehalt. 

Feuer und Diebstahl:

Der Mieter ist für den Verlust des Mietfahrzeugs oder Schäden am Fahrzeug, die durch Feuer oder Diebstahl verursacht werden, nicht haftbar, sofern er nicht grob fahrlässig gehandelt hat. 

Ausschlüsse:

Die vom Mieter mitgeführte Ware ist nicht versichert. Vergessene Gegenstände werden dem Mieter automatisch zurückgegeben. 

15. Verletzung von Verkehrsregeln

Bei Verletzung von Verkehrsregeln teilt der Vermieter der Polizei den Namen und die Adresse des Mieters mit. 

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Mietparteien anerkennen vorbehaltlos die Anwendbarkeit des schweizerischen Rechtes. Der Gerichtsstand ist Baselland.

 

Therwil 1. Januar 2022